1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Kunde kann per Telefon, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder Brief innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegten Konditionen und Preislisten (zzgl. MwSt., Fracht- und Verpackungskosten).
4.2 Liegen zwischen Bestellung und dem Beginn der Auftragsdurchführung mehr als drei Monate, so gelten für die Bestellung – sofern zwischenzeitig neue Preislisten gelten – die neuen Preise. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.
4.3 Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist der Kunde verpflichtet den auf der Rechnung angegebenen Betrag auf das ebenfalls auf der Rechnung ausgewiesene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Kommt es zu einer Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns das Recht vor Verzugszinsen in banküblichem Umfang geltend zu machen. Zahlungen sind ausschließlich in Euro (€) zu leisten.
4.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur zulässig, wenn die Forderung durch uns unbestritten oder anerkannt ist oder rechtskräftig festgestellt wird.
5.1 Den Versand nimmt der Anbieter für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
5.3 Gerät der Anbieter mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 8 Werktagen zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
5.4 Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf Maßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie anderen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen und berechtigt nicht zum Rücktritt des Vertrages oder zu Schadensersatzansprüchen.
5.5 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Zur Ausübung dieses Rechtes ist es uns erlaubt, die Räume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Die Verpfändung oder Übereignung der Vorbehaltsware ist untersagt.
Der Kunde ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang die Vorbehaltsware zu verarbeiten, zu verbinden oder abzugeben.
5.6 Wir sind aus betrieblichen Gründen zur Teillieferung berechtigt, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar belastet.
5.7 Bei wesentlicher nachweisbarer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und etwaige offenstehende Rechnungsbeträge sofort einzufordern.
6.1 Wir leisten dem Kunden Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts Abweichendes regelt.
6.2 Die Auswahl und Tauglichkeit der bestellten Ware inbesondere in Bezug auf die Versorgung des Endanwenders obliegt dem Kunden und ist nicht Bestandteil der Warenbeschaffenheit.
Die Passgenauigkeit des Hilfsmittels bzw. der Hilfsmittelbestandteile sind nur insofern als Teil der Warenbeschaffenheit anzusehen, wenn diese sich anhand der vom Kunden zugelieferten Anforderungen und Verwenderinformationen überprüfen lässt. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung für die Passgenauigkeit kann nicht übernommen werden.
Produktionstechnische geringe Abweichungen sowie der Warenbeschaffenheit zugrundeliegender Verschleiß stellen keinen Mangel dar. Wir übernehmen keine Gewährleistung bei Veränderungen der Ware, welche über die von uns definierten Anwendungs- und Einbauanweisungen hinaus gehen.
6.3 Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Anbieter innerhalb von fünf Tagen Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige innerhalb von fünf Tagen nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Anbieter unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswerts, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Anbieter oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6.5 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
6.6 Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr nach Übergabe, sofern wir einen Mangel nicht arglistig verschwiegen haben.
6.7 Ist die Geltendmachung eines Mangels unbegründet (sei es, dass kein Mangel vorliegt oder dass uns keine Haftung trifft), sind uns die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
7.1 Der Anbieter haftet nicht für die fachgerechte Versorgung des Endanwenders. Dem Kunde obliegt die fachgerechte Auswahl und Zurichtung des Hilfsmittels auf die Anforderungen des Endanwenders.
7.2 Unsere spezifischen Benutzungshinweise sind dem Endanwender zugänglich zu machen. Bei Lieferung von Teilelementen einer Sonderanfertigung (z.B. Prothesenschäften), sind unsere spezifischen Benutzungshinweise in der Anwenderinformation (Gebrauchsanweisung) die vom Kunde an den Endanwender ausgehändigt wird, zu ergänzen. Für Schäden Dritter durch Nichteinhaltung dieser Pflicht stellt uns der Kunde von jeglicher Inanspruchnahme frei.
7.3 Der Anbieter haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Anbieters, dessen gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Insoweit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Selbiges gilt für Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Anbieter nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Anbieter von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.
7.5 Von Haftungsansprüchen Dritter stellt uns der Kunde frei, sofern dieser das Produktversagen durch wissentlich herbeigeführte Manipulation der Ware zu vertreten hat.
8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte diese AGB eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Die MDR ist die wichtigste Verordnung auf europäischer Ebene, welche die Anforderungen an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten regelt. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der MDR im eigenen Betrieb kann dabei für Hersteller von Medizinprodukten oft erschlagend wirken.
Mit diesem Seminar möchten wir die wichtigsten MDR-Inhalte, die für die Technische Orthopädie relevant sind, in aufgearbeiteter Form praxisnah vermitteln.
Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Schwerpunktthemen des Seminars wählbar sind. So erhalten Sie maximale Flexibilität und können sich zielgerichtet zu den einzelnen Themen der MDR weiterbilden.
Prof. Dr. Felix Capanni lehrt die Themen Produktentwicklung, Konformitätsbewertung von Medizinprodukten und Biomechanik an der Fakultät Medizintechnik der Technischen Hochschule Ulm (THU). Außerdem leitet er die Forschungsgruppe Biomechatronics, sowie das Steinbeis-Transferzentrum für Implantatentwicklung, Testung und Zulassung. Er verfügt über 25 Jahre Erfahrung im Bereich der Entwicklung medizintechnischer Produkte (Implantate für die Orthopädie und Unfallchirurgie, Med. Instrumente, Orthopädische Hilfsmittel) und hat fundierte Kenntnisse in der Technischen Dokumentation von Medizinprodukten gemäß Medizinprodukteverordnung MDR (EU) 2017/745.
Die genauen Seminarinformationen folgen in Kürze.
In diesem Seminar gehen wir spezifisch auf die rechtlichen Anforderungen ein die für Sie als Sonderanfertiger von orthopädietechnischen Hilfsmitteln, insbesondere bei der Nutzung digitaler Fertigungstechnologien relevant sind.
Prof. Dr. Boris Handorn ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Produktkanzlei mit Büros in Augsburg und Berlin und leitet dort die Sektorgruppe Life Sciences. Er ist spezialisiert auf alle Fragen des Medizinprodukterechts, der Produkthaftung sowie auf das Recht der medizinischen Forschung. Prof. Dr. Handorn ist zugleich Honorarprofessor für Arzneimittel- und Medizinprodukterecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie stellvertretender Sprecher des Fachausschusses Regulatory Affairs, Deutsche Gesellschaft für Biomedizinische Technik (DGBMT) im VDE.